Allgemeines
Das Karriereportal, mit dem Sie sich verbunden haben („Karriereportal“), wird von Akamai Technologies, Inc. und seinen hundertprozentigen und betriebenen weltweiten Tochtergesellschaften (einzeln und gemeinsam „Akamai“) genutzt.
Diese Datenschutzerklärung für Bewerber beschreibt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Verwendung von Career Portal und der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten für den Bewerbungsprozess bei Akamai.
Verarbeitung personenbezogener Daten für Einstellungszwecke
Akamai erhebt und verarbeitet Ihre über das Karriereportal übermittelten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Akamai-Datenschutzerklärung, die in unserem Privacy Trust Center verfügbar ist.
Durch das Erstellen eines Profils und die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihres Resümees, Ihres Lebenslaufs oder anderer Dokumente erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie die Akamai-Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Dies schließt Informationen über den relevanten Verantwortlichen, dessen Kontaktdaten, die von Akamai erhobenen und verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, die Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten, internationale Datentransfers, Sicherheitsvorkehrungen für personenbezogene Daten, Aufbewahrungsfristen und vor allem Ihre Rechte als betroffene Person ein.
Durch die Erstellung eines Profils und die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie die Möglichkeit, sich für eine offene Stelle bei Akamai zu bewerben oder allgemeines Interesse an einer Beschäftigung bei Akamai zu bekunden.
Wenn Sie für die entsprechende offene Stelle nicht ausgewählt wurden, stimmen Sie zu, dass Akamai Ihre Daten fünf Jahre lang aufbewahren darf, um Sie bei zukünftigen Jobangeboten bei Akamai zu berücksichtigen. Wir fordern Sie dann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf, sich auf eine offene Stelle bei uns zu Bewerben.
Wenn Sie sich nicht für eine bestimmte offene Stelle bewerben, sondern Ihr allgemeines Interesse an einer Beschäftigung bei Akamai und zukünftigen Bewerbungsprozessen bekunden, stimmen Sie zu, dass Akamai Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Zustimmung verarbeiten darf und dass Ihre personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren in Hinblick auf mögliche Jobangebote geprüft werden.
Widerruf der Einwilligung
Wenn Akamai Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeitet, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie eine E-Mail an careers@akamai.com senden oder den Anweisungen in der Akamai-Datenschutzerklärung folgen. Beachten Sie, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten jederzeit über unser Career Portal bearbeiten, ändern oder aktualisieren können.
Informationen für Bewerber in Brasilien
Informationen zum internationalen Datentransfer gemäß den Anforderungen des brasilianischen Rechts entnehmen Sie bitte dem Dokument Hinweis zum internationalen Datentransfer für betroffene Personen in Brasilien.
Datenschutzerklärung für alle Bewerber
Schiedsvereinbarung für Bewerber aus den USA
Jegliche Rechtsstreitigkeiten, die sich auf die Beschäftigung bei Akamai beziehen oder daraus entstehen (insbesondere bzgl. Ihrer Bewerbung, Anstellung und Kündigung) und nicht anderweitig beigelegt werden können, werden vor einem neutralen Schiedsrichter der US‑Schiedsinstitution American Arbitration Association („AAA“) nach den AAA‑Regeln zu Beschäftigungsverhältnissen einem verbindlichen Schiedsverfahren unterworfen. Die AAA‑Regeln können Sie vor dem Unterzeichnen dieser Schiedsvereinbarung auf www.adr.org einsehen oder sich von Akamai zusenden lassen. Akamai trägt die Kosten für den Verwaltungsaufwand und das Schiedsverfahren der AAA gemäß den gesetzlichen Ansprüchen und soweit dies gemäß dem abschließenden Urteil des Schiedsrichters für die Durchführung der Schiedsvereinbarung gesetzlich erforderlich ist. Der Schiedsrichter hat kein Recht auf Rechtsfehler oder unzureichende Begründungen. Die Verfügung, die Entscheidung bzw. der Schiedsspruch des Schiedsrichters kann bei einem solchen Fehler in einem Berufungsverfahren von einem zuständigen Gericht annulliert oder korrigiert werden. Andernfalls ist die Verfügung, die Entscheidung bzw. der Schiedsspruch des Schiedsrichters als endgültig und bindend zu betrachten und ersetzt alle weiteren gesetzlichen, billigen oder rechtlichen Verfahren zwischen uns. Die Verfügung, die Entscheidung bzw. der Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht als rechtskräftiges Urteil verkündet und durchgesetzt werden. Ungeachtet dessen haben die Parteien das Recht, im laufenden Schiedsverfahren innerhalb des rechtlichen Rahmens bei einem zuständigen Gericht auf vorläufige Rechtsbehelfe (z. B. einstweilige Verfügung/Anordnung) zurückzugreifen.
Abgesehen von den Ansprüchen aus Abschnitt 8116 des Department of Defense Appropriations Act von 2010, die im Rahmen dieser Vereinbarung vom Schiedsverfahren ausgenommen sind, bezieht sich diese Schiedsvereinbarung insbesondere, aber nicht nur auf alle Rechtsstreitigkeiten aufgrund staatlicher/bundesstaatlicher Diskriminierungsgesetze, Gesetze zur fairen Beschäftigungspolitik oder anderer beschäftigungsbezogener Gesetze, Vorschriften oder Durchführungsverordnungen auf dem jeweils aktuellen Stand, die eine Diskriminierung oder Belästigung aufgrund eines Schutzstatus (ethnische Herkunft, Nationalität, Alter, Geschlecht, Familienstand, Behinderung, ehemalige Militärangehörigkeit, sexuelle Ausrichtung o. Ä.) untersagen; auf alle Ansprüche aufgrund unrechtmäßiger Vergeltung für die Ausübung von Rechten im Rahmen des Gesetzes; auf alle Vergehen; auf alle staatlichen/bundesstaatlichen gesetzlichen Ansprüche; sowie auf alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Verträge. Diese Vereinbarung berührt nicht Ihr Recht bzw. Ihre Pflicht zur Ausschöpfung der verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel bei der zuständigen Regierungsbehörde, bevor Sie die jeweiligen gesetzlichen Ansprüche einem bindenden Schiedsverfahren unterwerfen.